Neuer Flyer des LJV

Dem Niederwild helfen!

20. Februar 2014, LJV. In Kooperation mit den nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbänden WLV und RLV sowie den Verbänden der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer VJE und RVEJ hat der LJV einen Flyer mit dem Titel „Was können Jäger für die Artenvielfalt und die frei lebende Tierwelt in der Offenlandschaft tun?“ entwickelt. Damit sollen Jäger informiert und Tipps gegeben werden, über das was Revierinhaber kurzfristig vor Ort unternehmen können.

Was können Jäger für die Artenvielfalt und frei lebende Tiere in der Offenlandschaft tun?

2008/2009 war die Jagdstrecke des Fasans erstmals stark zurückgegangen. Nach kurzzeitiger Erholung ging die Strecke im Jagdjahr 2011/2012 in ganz NRW um 8212 auf 92290 zurück. Das bedeutete ein Minus von acht, bei Hasen sogar von 13 Prozent. Im Jagdjahr 2012/2013 fiel die Jagdstrecke um 26202 auf 66088 (- 28 Prozent!). Eine Blitzumfrage über erste Streckenergebnisse beim Niederwild bis Mitte November 2013 übertraf noch die schlimmsten Befürchtungen. Die Jäger wurden Ihrer Verantwortung gerecht und sagten reihenweise Jagden ab. Die Lage hat sich eindeutig verschlimmert – wer jetzt weiter abwartet, gefährdet den Bestand unseres Niederwildes und zahlreicher gar nicht jagdbarer freilebender Tierarten in der Feldflur.

Ursachen

Krankheiten, Witterungsbedingungen, veränderte Landbewirtschaftung und Prädatoren (Raubwild) sowie die Kombination aller vier Faktoren gelten als mögliche Ursachen der besorgniserregenden Zustände. Frost, Hagel und Starkregen von April bis Juli 2012 können eine Rolle gespielt haben.

Das Wetter von April bis Juli ist entscheidend zur Aufzucht der ersten Fasanen- und Rebhuhngelege. Fehlen witterungsbedingt zur Schlupfzeit der Küken die Insekten, haben es die Gesperre schwer.

Regelmäßig thematisiert werden auch Veränderungen im Landbau wie immer größere Feldschläge, Verluste an unterschiedlichen und abwechslungsreichen Biotopstrukturen. Auch die nächtliche Mahd und Ernte von Gras, Mais und Rüben sowie die Ernte von Grünroggen im Frühjahr und Getreide im Herbst zur Biogaserzeugung wirken sich negativ auf den Wildtierbestand aus.

Um Krankheiten auf die Spur zu kommen, läuft derzeit in NRW und Niedersachsen ein Forschungsprojekt, bei dem Infektionskrankheiten als mögliche Rückgangsursachen im Vordergrund stehen. Die Untersuchung in 2013 bietet eine erste Analyse zum Vorkommen wichtiger Krankheitserreger bei Fasan und Rebhuhn. Es sollen Aussagen zum Erreger- bzw. Antikörpervorkommen beim Fasan und eine Einschätzung der Infektionskrankheiten als primäre oder sekundäre Ursache der Besatzrückgänge gewonnen werden. Weitere mögliche Rückgangsursachen werden von der Forschungsstelle in Abstimmung mit anderen Fachinstituten wie dem LANUV (Landesamt für Natur und Verbraucherschutz NRW) und den Jägern untersucht. Da die Forschungsprojekte eine Dauer von mehreren Jahren voraussetzen, liegen noch keine gesicherten Ergebnisse vor. Mit falschen Feindbildern nützen wir niemand!

Was kann jeder Jäger vor Ort tun? (in Kooperation mit Grundeigentümern/Bewirtschaftern)

Mahd und Ernte sollen bei Tageslicht mit Wildrettern – z. B. mit dem „LJV-Wildretter“ (Piepser) -, von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen unter Berücksichtigung einer Fluchtmöglichkeit der Wildtiere durchgeführt werden.

Anlage und Förderung von Blühstreifen, Blühflächen, Lerchenfenstern etc., Zwischenfruchtanbau und Erhalt von Stoppelbrache (Deckung und Äsung im Winter) sind weitere wichtige Bausteine.

Vorgaben:

  • Uferrandstreifen an Fließgewässern auf Grünland Breite: 3 bis 15 Meter Förderung: 480,- €/Hektar und Jahr Vertragspartner: LWK NRW Vertragsdauer: 5 Jahre
  • Uferrandstreifen an Fließgewässern auf Ackerland Breite: 3 bis 30 Meter Förderung: 865,- €/Hektar und Jahr Vertragspartner: LWK NRW Vertragsdauer: 5 Jahre
  • Blühstreifen oder –flächen auf max. 20 Prozent des Schlages Breite: 6 bis 12 Meter oder als Einzelfläche bis 0,25 Hektar Förderung: 950,- €/Hektar und Jahr Vertragspartner: LWK NRW Vertragsdauer: 5 Jahre, aber jährliche Rotation auf der Fläche möglich.

Ansprechpartner zu Förderungsmöglichkeiten und weiteren regionalen Programmen sind die örtlich zuständigen Unteren Landschaftsbehörden, Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW, Stiftung Rheinische Kulturlandschaft oder Stiftung Westfälische Kulturlandschaft.

(Hinweis: Fördersätze werden zur Zeit für die neue Förderperiode ab 2015 neu kalkuliert)

 

Erhaltung und Förderung der Neuanlage von Landschaftselementen wie Feldgehölzen (inkl. beidseitigem zwei Meter breiten Saumstreifen), Feldraine, Grünwege, Hochstaudenfluren entlang von Gräben, Lesesteinhaufen oder Kleingewässer sowie Brachflächen, Stilllegungsflächen, Altgrasstreifen und Sukzessionsflächen sind dabei zentrale Elemente zur Biotopverbesserung.

Was Revierinhaber tun müssen!

Um Krankheiten auf die Spur zu kommen, kann man in NRW Fallwild kostenlos (mit Ausnahme der Transportkosten) bei den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern untersuchen lassen. Davon sollten Jäger in jedem Fall Gebrauch machen (www.ljv-nrw.de).

Bei allen Anstrengungen darf in unserem unter Druck geratenen Ökosystem die Prädatorenbejagung zur Erhaltung der Artenvielfalt nicht vergessen werden.

Wie muss der Revierinhaber bei der Umsetzung von biotopverbessernden Maßnahmen vorgehen?

Nehmen Sie Ihre Revierkarte zur Hand und bestimmen Sie die Himmelsrichtungen, das Gefälle im Gelände und zeichnen Sie vorhandene Landschaftselemente u. ä. ein. So können Sie leicht ermitteln, an welchen Stellen des Reviers Maßnahmen vorgeschlagen werden können, ohne dass Sie die aktive Landwirtschaft organisatorisch und wirtschaftlich nennenswert beeinträchtigen. Danach sind die Bewirtschafter anzusprechen, welche Möglichkeiten diese sehen mitzuwirken. Es empfiehlt sich konkrete Vorschläge zu machen.

Bereits im Vorfeld muss abgeklärt werden, ob ein Landwirt/Bewirtschafter bereit ist, an einem Förderprogramm teilzunehmen.

Besteht Interesse, sind anhand der Revierkarte notwendige Streifen festzulegen. Es ist dabei auf eine den hegerischen Zielen entsprechende Lage und Verteilung zu achten – Blühstreifen brauchen Sonne. (Beachte: angebotene Flächen sollten aber auf jedenfall in Anspruch genommen werden).

Die Schaffung neuer, gliedernder und belebender Strukturen sollte Vorrang vor der Erweiterung bestehender Biotopflächen haben. Sonderbiotope, die schon einen besonderen ökologischen Wert haben, wie z. B. Feuchtgebiete, besonders trockene Standorte (Trockenrasen/Heide) sollen nicht verändert werden.

Danach muss mit dem bewirtschaftenden Landwirt abgeklärt werden, für welche Streifen und auf welchen Schlägen im Revier ein Förderantrag gestellt werden kann.

Den meisten Landwirten ist als Direktzahlungsempfänger das Antragsverfahren grundsätzlich bekannt. Im Förderratgeber der Landwirtschaftskammer NRW sind die Grundzüge der Antragsstellung genau beschrieben. Es ist dennoch sinnvoll, sich von der Kreisstelle beraten und beim Antrag unterstützen zu lassen.

Weitere Informationen unter:
www.wlv.de 
www.rlv.de 
www.ljv-nrw.de 
www.vje.de 
www.rvej.de 

LJV NRW

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