Neuer Flyer des LJV NRW

Viele Hausbewohner und Autofahrer werden von der Anwesenheit eines Steinmarders belästigt. Dies beschränkt sich nicht nur auf laute nächtliche Geräusche auf dem Dachboden, die den betroffenen Bürgern den Schlaf rauben, sondern auch in Garagen und Werkstätten, besonders während der Jungenaufzucht im Frühsommer und zur Paarungszeit im Spätsommer.

Diese Ruhestörungen werden häufig begleitet von kostenintensiven Beschädigungen an Dachisolierungen und Elektroinstallationen. Hinzu kommen Kabelverbisse an Fahrzeugen und Verunreinigungen mit Marderexkrementen (Kot, Urin) und Beuteresten.

Ob es sich hierbei tatsächlich um einen Marder handelt – auch z. B. Mäuse, Siebenschläfer, Waschbären können ähnliche Geräusche verursachen – lässt sich anhand von Pfotenabdrücken in ausgestreutem Mehl, Sand oder im Neuschnee feststellen.

So machen Sie Ihr Haus "mardersicher"

  1. Fassadenbegrünung zurückschneiden bzw. Rankgitter so montieren, dass der Marder darüber nicht an Dachfläche gelangen kann.
  2. Heraufgebogene Abschlussbleche der Dachfläche sind oftmals "Mardertüren", desgleichen lose Dachziegel und verrottete Verbretterungen. Sicherheitshinweis: Das ist etwas für Ihren Dachdecker! Sonstige Zugangswege: (Schon ab einem Durchmesser von 5 cm!) Nur nach außen öffnende Klappen anbringen, um dem eventuell im Haus befindlichen Marder eine Fluchtmöglichkeit zu erhalten.
  3. Einschlupf (oft zwischen Dachrinne und Dachpfannen): Abdichten z. B. mit gelochtem Blech (wenn der Marder nicht im Haus ist!).
  4. Äste nicht näher als 2 Meter an die Dachfläche wachsen lassen. Will man den Baum nicht fällen, kann man Marder mit Stamm-Manschetten aus Metall oder mit Elektro-Weidezaungeräten am Heraufklettern hindern.
  5. Komposthaufen, besonders wenn sie Küchenabfälle enthalten, stellen eine attraktive Nahrungsquelle (auch für Ratten!) dar. Deshalb solche Komposthaufen immer abdecken.
  6. Auch Kaminholzstapel können perfekte Marderverstecke sein (Mäuse!).
  7. Futternäpfe für Haustiere sind eine willkommene Futterquelle (auch für Ratten!); deshalb nur zu den festen Futterzeiten draußen bereitstellen (kein Selbstbedienungsladen!).


Maßnahmen gegen "Automarder"

  1. Die Unterbringung des Fahrzeugs in einer "mardersicheren" Garage ist immer noch der beste Schutz vor Kabel- und Dämmmattenverbiss.
  2. Bei draußen abgestellten Fahrzeugen ("Laternengarage") hat sich ein welliger Maschendraht ("Kükendraht") bewährt, der zwischen die Vorderräder unter den Motor geschoben wird.
  3. Vergrämung des Marders durch den Einsatz von Anti-Marder-Spray im Motorraum (Spray erhältlich z. B. im Fachhandel oder in Baumärkten).
  4. Einbau eines "Marderschutzsensors" im Motorraum (Vertreibung des Marders durch elektrische Impulse, ähnlich einem elektrischen Viehzaun), Ultraschallgeräte (> 100 dB Schalldruck, wechselnde Frequenzen) und/oder Überzugschläuche für die Kabel im Motorraum.
  5. Regelmäßige Reinigung zur Beseitigung der Duftspur von Artgenossen, besonders nachdem das Fahrzeug nachts in fremden Marderrevieren geparkt wurde, z. B. nach Urlaubsreisen.


Eigene Bemühungen ohne Erfolg?

Um betroffenen Bürgern/Bürgerinnen eine Möglichkeit zu geben, sich mit einfachen Mitteln erst einmal selbst zu helfen, um den Untermieter wieder los zu werden, wurde vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. dieses Informationsblatt in einer Kooperation mit unserer Forschungsstelle erstellt.

Sollten diese Tipps nicht zum Erfolg führen, bieten die jeweiligen Ansprechpartner der Kreisjägerschaften fachmännische Beratung und Hilfe an. Betroffenen Bürgern/Bürgerinnen stehen in NRW ausgesuchte Jäger/Jägerinnen der Kreisjägerschaften als Ansprechpartner zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
"Alle in diesem Faltblatt enthaltenen Angaben, Anleitungen, Methoden, Daten etc. sind vom LJV NRW e. V. sorgfältig erarbeitet und geprüft worden. Da sie ohne Einfluss und Kontrolle des LJV NRW e. V. angewendet werden, müssen wir - LJV NRW e. V. oder dessen Beauftragte - jegliche Haftung und Gewährleistung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ausschließen. Die Angaben in diesem Faltblatt sind eine Fachanleitung. Der LJV NRW e. V. setzt deshalb voraus, dass der Leser die nötige Vorsicht walten lässt, Herstellerhinweise, Gebrauchsanweisungen und geltende Gesetze beachtet sowie die Ausübung durch Unbefugte verhindert."

Verantwortlich für den Inhalt:
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Pützchens Chaussee 228
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Tel.: 02 28/97 75 50
LJV NRW

 

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